Es hat gekracht und der andere hat Schuld? Zögern Sie nicht und beauftragen Sie umgehend einen Anwalt!

 

Jeder Unfall bringt Fragen mit sich, z. B.

  • Darf ich einen Sachverständigen beauftragen?
  • Welches Schmerzensgeld steht mir zu?
  • Darf ich mir einen Mietwagen nehmen oder lasse ich mir den Nutzungsausfall erstatten?
  • Welche Kostenpauschale steht mir zu?
  • Wie ist das mit der Erstattung der Umsatzsteuer?
  • Was mache ich, wenn der Unfallgegner Forderungen gegen mich erhebt?

 

Eine Vielzahl von Problemen, bei denen Ihnen ein Rechtsanwalt zu Ihrem Recht verhilft. Sie teilen mir die Daten des Unfalls und der Unfallbeteiligten mit und überlassen mir alle Unterlagen, die mit der Angelegenheit zusammenhängen. Danach wird die vollständige Abwicklung von mir übernommen.

 

Und das Beste daran ist, dass im Fall der Alleinschuld des Unfallgegners dessen Haftpflichtversicherung auch die vollen Kosten Ihres Rechtsanwalts und alle anderen Kosten tragen muß. Warum also zögern?

 

Vertrauen Sie nicht darauf, dass Ihnen die gegnerische Versicherung freiwillig das bezahlt, was Ihnen wirklich zusteht. Dort wird im Regelfall alles versucht, um die Zahlungen an den Geschädigten so gering wie möglich zu halten. Deshalb sollten Sie auch einen großen Bogen um sogenannte "Schadenschnelldienste" machen. Es kommt sehr häufig vor, dass dort der Schaden nach unten gerechnet wird und Sie dadurch einen geringeren Schadensersatz bekommen sollen.

 

Je eher die Unfallabwicklung in die Hände eines Anwalts, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt, gelegt wird, desto eher haben Sie das Geld.

 

Bitte bringen Sie zu der Besprechung alle Unterlagen mit, die für die Sie im Zusammenhang mit dem Unfall bekommen haben. Sehr hilfreich ist auch eine bereits gefertigte Unfallskizze. Diese können Sie z. B. mit dem unter www.unfallskizze.de zugänglichen Generator erstellen.