Eine wichtige Frage: Kann ich mir überhaupt einen Anwalt leisten?

 

Auch hier sollten Sie nicht zögern und das persönliche Gespräch suchen. Oftmals findet sich eine Lösung.

 

Eine Erstberatung zur Erörterung Ihres Rechtsproblems kostet für Privatpersonen maximal 226,10 EUR (190,00 EUR zzgl. 19% USt.). Die Höhe der Gebühr bestimmt sich nach Dauer und Umfang des Beratungsgesprächs. Die Kosten der Erstberatung werden im Fall der Erteilung des Mandats mit den Kosten für weitere Tätigkeiten in derselben Angelegenheit verrechnet.

 

Grundlage für die Gebührenabrechnung ist das RVG. Dort sind für alle Rechtsgebiete die jeweiligen Gebührensätze geregelt.

 

In Zivilsachen bestimmt der Gegenstandswert die Höhe der Gebühren.

 

In Strafsachen gibt es für die einzelnen Verfahrensabschnitte sogenannte Rahmengebühren. Innerhalb des Rahmens wird dann nach Abschluss der Angelegenheit das Honorar unter Berücksichtigung der wertbestimmenden Faktoren
(z. B. Dauer und Umfang des Verfahrens, Bedeutung des Tatvorwurfs etc.) festgesetzt.

 

Bei besonderen Verfahrenskonstellationen kommt auch der Abschluss einer Honorarvereinbarung (Pauschalvergütung oder Zeithonorar) in Betracht.

 

Auf Anfrage werden Ihnen die voraussichtlichen Kosten Ihres Falles gerne mitgeteilt, damit Sie einen Überblick bekommen. Eine endgültige Abrechnung kann natürlich erst nach Abschluß der Angelegenheit vorgenommen werden.

 

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, dass mich das Gericht als Pflichtverteidiger beiordnet. Dann rechne ich meine Gebühren mit der Landeskasse ab. Anders als bei der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe kommt es hierfür nicht auf die finanziellen Verhältnisse sondern u. a. auf den Tatvorwurf oder die zu erwartenden Rechtsfolgen an. Die gesetzliche Regelung dazu findet sich in § 140 StPO. Wir klären im persönlichen Gespräch, ob Ihr Fall unter diese Regelung fällt.

 

Rechtsschutzversicherungen sind weit verbreitet. Diese helfen nicht nur in Zivilsachen, sondern u. U. auch in Strafsachen. Lassen Sie sich beraten.

 

Ein Hinweis zu diesen Versicherungen: leider sind einige Gesellschaften gegenüber Anwälten durch willkürliche Rechnungskürzungen negativ in Erscheinung getreten. Auch nach erteilter Deckungszusagen bleiben Sie verantwortlich für die vollständige Begleichung meiner Rechnung.

 

Aufgrund dieser negativen Erfahrungen werde ich daher mit der nachfolgend aufgeführten Gesellschaft nicht mehr korrespondieren. Ich bedauere, dass dies zu Unannehmlichkeiten für meine dort versicherten Mandanten führt, da diese künftig in Vorleistung treten und sich selbst um die Erstattung kümmern müssen.

 

  • ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG, Hamburg