Sie sind in die Mühlen der Justiz geraten? Die Polizei will Sie als Beschuldigten vernehmen? Sie haben eine Anklage oder eine Ladung zu einem Termin bekommen und sollen vor dem Amtsgericht oder Landgericht erscheinen?
Ich übernehme Ihre Verteidigung, egal ob als Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger, bundesweit bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften.
Mein Tätigkeitsspektrum deckt den gesamten Bereich des Strafrechts ab. Insbesondere übernehme ich gern Ihre Verteidigung, wenn Ihnen Vorwürfe aus folgenden Gebieten gemacht werden:
Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich besondere Kenntnisse im Bereich des Strafrechts nachgewiesen. Gemäß § 13 Fachanwaltsordnung (FAO) gehören dazu:
Vereinbaren Sie einen Termin mit mir, je eher desto besser! Im Ermittlungsverfahren lassen sich oftmals noch Weichen stellen und eine quälende Hauptverhandlung kann vielleicht vermieden werden.
Ganz wichtig: machen Sie keine Aussage ohne vorherige Besprechung mit mir! Lassen Sie sich nicht von geschulten Vernehmungsbeamten überreden, irgendwelche unbedachten Äußerungen zu machen.
Es ist Ihr gutes Recht, zunächst zu schweigen und anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Nutzen Sie dies! Bestehen Sie im Fall einer vorläufigen Festnahme darauf, mit einem Verteidiger zu sprechen. Ihnen darf die Kontaktaufnahme zu einem Anwalt Ihrer Wahl nicht verwehrt werden.
Über meine Mobilnummer 0178 / 93 53 392 können Sie mich im Notfall einer Verhaftung oder Durchsuchung Ihrer Wohn- bzw. Geschäftsräume auch außerhalb der normalen Bürozeiten erreichen.