Gerade im Strafrecht ist es in bestimmten Situationen erforderlich, dass der gewählte Verteidiger eine schriftliche Vollmacht vorlegen kann. Z. B. dann, wenn der Mandant inhaftiert oder festgenommen wurde.
Nachfolgend können Sie ein entsprechendes Formular herunterladen und ausdrucken. Bitte schicken Sie es mir im Bedarfsfall ausgefüllt zu (Post oder Fax).