Richtiges Verhalten bei Fahrerermittlungen durch Polizei

Immer dann, wenn Ordnungswidrigkeiten mit Firmenfahrzeugen begangen wurden, stehen die Verfolgungsbehörden vor einem Problem: wer ist gefahren?

 

Bis auf ganz wenige Ausnahmen kann nur der Fahrer, aber nicht der Halter, zur Rechenschaft gezogen werden. Also muss der erst ermittelt werden.

 

Zuerst wird der Zeugenfragebogen an den Halter geschickt. Wenn der an die Firma selbst ("Meyer GmbH, Müllerstr. 7, 12345 Schulzendorf") geschickt wurde, kann der ruhigen Gewissens ignoriert werden. Eine Verpflichtung zur Aussage kann, wenn überhaupt, nur natürliche Personen treffen.

 

Phase 2 ist dann der "Hausbesuch" der uniformierten Ermittler in den Firmenräumen. Hier sollten Pförtner, Empfangssekretariat oder andere Personen instruiert werden, die Polizisten höflich auf Distanz zu halten. Ohne richterlichen Beschluss haben die keine Befugnis, einfach so die Räumlichkeiten zu betreten.

 

Hierdurch wird auch das Risiko minimiert, dass die Ermittler dem Betroffenen zufällig über den Weg laufen und ihn erkennen.

 

Das Personal muss sich gegenüber der Polizei auch nicht äußern oder Angaben machen. Auch dies sollte in höflichem Ton geäußert werden.

 

Risiko bei alldem ist natürlich, dass bei Nichtermittlung des Fahrers ein Fahrtenbuch auferlegt wird.

 

Sollten Sie also in Ihrer Firma ein Problem im Bereich Halterermittlung haben, nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf. Negative Folgen können so evtl. vermieden werden.